
Die Große Landesloge von Sachsen im Orient Dresden entbietet allen Brüdern Freimaurern, welche Gegenwärtiges lesen, durch die geheiligte Zahl ihren brüderlichen Gruß und giebt ihnen hiermit zu wissen: dass auf geziemend geschehenes Ansuchen einer Anzahl Brüder Freimaurer und nach gefasstem Beschlusse der zu der Großen Landesloge von Sachsen gehörigen vollkommenen und gerechten Logen von uns im Orient von Leipzig eine gerechte und vollkommene St.Johannisloge gestiftet und konstituiert und derselben der Name Vesta zum heiligen Feuer beigelegt, ihr auch als Insiegel die Vesta auf einem Kubus sitzend, neben ihr zur Linken Zirkel, Winkelmaß, Spitzhammer, Wasserwaage und Kelle neben einem unbehauenen Steine liegend, in der Rechten eine brennende Fackel, in der Linken ein Wappen mit den verschlungenen Initialen VzhF haltend, neben ihr zur Rechten 2 Sphinxe an einer zum Tempel führenden langen Treppe Wache haltend, mit der Gründungszahl 5906 am Fuße, alles umfasst von der Kette, beigegeben ist. Wie wir nun dieser unserer gesetzmäßig konstituierten Bundesloge hiermit und kraft dieses Patentes das Recht erteilen und zugestehen, nach dem altenglischen Ritual und den alten Gebräuchen der Freimaurer-Brüderschaft Freimaurer in den drei Graden des Lehrlings, Gesellen und Meisters an- und aufzunehmen, sie in den diesen Graden angemessenen Kenntnissen zu unterrichten und überhaupt alle und jede Befugnisse auszuüben, welche einer gerechten und vollkommenen St.Johannisloge zustehen und gebühren, also bestätigen wir auch den gegenwärtig gewählten Meister vom Stuhl derselben, den sehr ehrwürdigen Bruder Felix Höhne, Architekt und Ingenieur in Leipzig, in dieser Eigenschaft dergestalt, dass nicht nur er, sondern auch alle seine gesetzmäßig gewählten Stellvertreter und Nachfolger die Funktion eines vorsitzenden Meisters ausüben und alle mit dieser Würde verbundenen Vorrechte zu genießen haben sollen. Wir machen dagegen dieser unserer geliebten Bundesloge und namentlich dem jedes Mal vorsitzenden Meister und den Beamten derselben zur unverbrüchlichen Pflicht, dass sie den von ihren derzeitigen Beamten Namens der Loge vollzogenen Grundvertrag des Sächsischen Logenbundes so, wie er gegenwärtig besteht oder vielleicht künftig nach Befinden, unter Zustimmung sämtlicher Bundeslogen abgeändert werden sollte, als die erste Regel ihrer Verfassung und ihres maurerischen Wirkens durchgängig beachten und erfüllen, hiernächst ihre Logenarbeiten genau und pünktlich nach den ihnen zugefertigten Ritualien und den besonderen Instruktionen, die ihnen in Beziehung auf solche gegenwärtig oder künftig noch erteilt werden, einrichten, das Beste und die Würde unserer alten Verbrüderung, insbesondere aber den Wohlstand und das Gedeihen ihrer Loge gewissenhaft befördern und das Vermögen derselben getreu verwalten, überhaupt aber nichts, was nach ihrer geprüftesten Einsicht dem echten Geiste der Freimaurerei gemäß zur Ausbreitung wahrer Humanität und zur Beförderung und Befestigung unverfälschter Bruderliebe beitragen kann, verabsäumen und übrigens als wahre Freimaurer vor allem getreue Untertanen unseres Allergnädigsten Königs und Beschützers sein und dessen Befehle und Anordnungen, sowie die Gesetze unseres geliebten Vaterlandes überhaupt auf das Strengste und Genaueste befolgen. Wir hoffen und erwarten zugleich, dass die Brüder dieser unserer neuen Bundesloge in rechter Eintracht mit den in Leipzig bereits bestehenden anerkannten Freimaurerlogen allzeit leben mögen; gewiß werden diese durch Erfahrungen ihrer Brüder reiche Fundstätten der Freimaurerei gewordenen Bauhütten stets, wenn die junge Bundesloge des Rates bedarf, mit dem Schatze ihrer Erfahrungen beistehen; ganz besonders empfehlen wir die Loge Vesta zum heiligen Feuer dem Schutze unserer Bundeslogen Apollo und Phönix. Da wir von rechtschaffenen Männern und treuen Brüdern, denen die gute Sache der Menschheit, des Vaterlandes und der Freimaurerei über alles am Herzen liegt, und denen ihr gegebenes Versprechen teuer ist, nicht befürchten dürfen, dass sie Obigem jemals zuwiderhandeln werden, so wird auch der Augenblick, wo diese Konstitution von uns wieder zurückgenommen und die durch dieselbe gegründete Logenverbindung aufgelöst werden müsste, niemals eintreten.
Rechte Seite:
Wir wünschen daher dieser neukonstituierten geliebten Bundesloge zu jeder Zeit den Segen des Allmächtigsten Baumeisters Aller Welten, auch den Mitgliedern derselben den reichsten Lohn treuer Arbeiter und den redlichen Männern über Alles gehenden Beifall ihres Gewissens.
Übrigens empfehlen wir diese geliebten Brüder auf das Angelegentlichste allen freien Maurern zur Erweisung brüderlicher Liebe, Willfährigkeit und Geneigtheit, auch insbesondere allen Mitgliedern der Bundeslogen der Großen Landesloge von Sachsen zur Aufnahme in diejenigen wechselseitigen Rechte, welche dieselbe den Brüdern zusichert.
Zu Dessen Urkunde haben wir gegenwärtige
Konstitutionsurkunde
eigenhändig unterschrieben und mit unserem großen Insiegel bedrucken lassen.
Dresden am 23.September 1906.
Große Landesloge von Sachsen
Br. Dr. Erdmann
Landes-Großmeister
Br. Markowski
Br. Anpr...
1.Großaufseher
2.Großaufseher
Br. Ernst Hattenius
Großschriftführer
Siegel mit Schleife
